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2 A 396/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-15, 2 A 396/21
2 A 396/21Verwaltungsgericht15.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 2 A 396/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0415.2A396.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag auf Beiladung von Frau O. C. wird abgelehnt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 750,- Euro festgesetzt.
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