Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-14, 3d A 1050/20.O

3d A 1050/20.OVerwaltungsgericht14.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d A 1050/20.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-14

Aktenzeichen: 3d A 1050/20.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0414.3D.A1050.20O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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