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2 A 141/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-14, 2 A 141/21
2 A 141/21Verwaltungsgericht14.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-14
Aktenzeichen: 2 A 141/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0414.2A141.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- festgesetzt.
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