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12 B 2035/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-14, 12 B 2035/20
12 B 2035/20Verwaltungsgericht14.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-14
Aktenzeichen: 12 B 2035/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0414.12B2035.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.187,50 € festgesetzt.
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