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6 A 2041/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-13, 6 A 2041/18
6 A 2041/18Verwaltungsgericht13.04.2021
Zur Frage der gebotenen Terminsverlegung im Falle einer kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung klägerseits vorgetragenen akuten Krankheitssymptomatik und noch andauernden ärztlichen Behandlung.
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: 6 A 2041/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0413.6A2041.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art.103 Abs.1; VwGO §124 Abs.2 Nr.5; ZPO §227 Abs.1 S.1
Zur Frage der gebotenen Terminsverlegung im Falle einer kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung klägerseits vorgetragenen akuten Krankheitssymptomatik und noch andauernden ärztlichen Behandlung.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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