Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-13, 6 A 2041/18

6 A 2041/18Verwaltungsgericht13.04.2021

Regest

Zur Frage der gebotenen Terminsverlegung im Falle einer kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung klägerseits vorgetragenen akuten Krankheitssymptomatik und noch andauernden ärztlichen Behandlung.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2041/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-13

Aktenzeichen: 6 A 2041/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0413.6A2041.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art.103 Abs.1; VwGO §124 Abs.2 Nr.5; ZPO §227 Abs.1 S.1

Leitsätze

Zur Frage der gebotenen Terminsverlegung im Falle einer kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung klägerseits vorgetragenen akuten Krankheitssymptomatik und noch andauernden ärztlichen Behandlung.

Tenor

Die Berufung wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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