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6 B 2032/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-09, 6 B 2032/20
6 B 2032/20Verwaltungsgericht09.04.2021
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtsrats in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Entscheidungsdatum: 2021-04-09
Aktenzeichen: 6 B 2032/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0409.6B2032.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtsrats in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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