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13 B 500/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-01, 13 B 500/21
13 B 500/21Verwaltungsgericht01.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-01
Aktenzeichen: 13 B 500/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0401.13B500.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1. April 2021 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29. März 2021 (6 K 831/21) gegen Ziffer 1 der am 24. März 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Kreises T. -X. zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierten mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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