Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-01, 13 B 500/21

13 B 500/21Verwaltungsgericht01.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 500/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-01

Aktenzeichen: 13 B 500/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0401.13B500.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1. April 2021 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29. März 2021 (6 K 831/21) gegen Ziffer 1 der am 24. März 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Kreises T. -X. zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierten mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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