Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-31, 4 E 152/21

4 E 152/21Verwaltungsgericht31.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 152/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-31

Aktenzeichen: 4 E 152/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0331.4E152.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20.11.2020 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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