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2 B 241/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-31, 2 B 241/21
2 B 241/21Verwaltungsgericht31.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-31
Aktenzeichen: 2 B 241/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0331.2B241.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.125,-- Euro festgesetzt.
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