Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-30, 10 B 2058/20

10 B 2058/20Verwaltungsgericht30.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 B 2058/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-30

Aktenzeichen: 10 B 2058/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0330.10B2058.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. Dezember 2020 wird hinsichtlich der Aufforderung, eine aktuelle Aufstellung aller Nutzer der Freizeitanlage vorzulegen, wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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