Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-30, 10 B 2057/20

10 B 2057/20Verwaltungsgericht30.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 B 2057/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-30

Aktenzeichen: 10 B 2057/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0330.10B2057.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert und der Tenor wie folgt neu gefasst:

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. Oktober 2020 wird hinsichtlich der Nutzungsuntersagung wiederhergestellt und hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 150.000 Euro festgesetzt.

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