Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-29, 4 B 387/20

4 B 387/20Verwaltungsgericht29.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 387/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-29

Aktenzeichen: 4 B 387/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0329.4B387.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 10.3.2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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