Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-25, 6 B 2055/20

6 B 2055/20Verwaltungsgericht25.03.2021

Regest

Erfolgreiche Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die sich gegen das wegen rechtsextremer Chatnachrichten ihr gegenüber ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 2055/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-25

Aktenzeichen: 6 B 2055/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0325.6B2055.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §39

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die sich gegen das wegen rechtsextremer Chatnachrichten ihr gegenüber ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6840/20 gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums E. vom 13. Oktober 2020 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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