Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-25, 4 B 133/21

4 B 133/21Verwaltungsgericht25.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 133/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-25

Aktenzeichen: 4 B 133/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0325.4B133.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.1.2021 wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.1.2021 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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