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5 B 1884/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-24, 5 B 1884/20
5 B 1884/20Verwaltungsgericht24.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-24
Aktenzeichen: 5 B 1884/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0324.5B1884.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. November 2020 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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