Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-23, 9 B 966/20

9 B 966/20Verwaltungsgericht23.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 B 966/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-23

Aktenzeichen: 9 B 966/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0323.9B966.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1. zu 3/11 und die Antragstellerin zu 2. zu 8/11.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 275.000 Euro festgesetzt.

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