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9 B 966/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-23, 9 B 966/20
9 B 966/20Verwaltungsgericht23.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-23
Aktenzeichen: 9 B 966/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0323.9B966.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1. zu 3/11 und die Antragstellerin zu 2. zu 8/11.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 275.000 Euro festgesetzt.
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