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14 A 272/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-18, 14 A 272/21
14 A 272/21Verwaltungsgericht18.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-18
Aktenzeichen: 14 A 272/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0318.14A272.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 15.000,- € festgesetzt.
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