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2 B 86/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-11, 2 B 86/21
2 B 86/21Verwaltungsgericht11.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 2 B 86/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0311.2B86.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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