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6 A 725/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-10, 6 A 725/19
6 A 725/19Verwaltungsgericht10.03.2021
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars a.D., dessen Klage auf die finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2021-03-10
Aktenzeichen: 6 A 725/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0310.6A725.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: FrUrlV NRW §19a Abs. 1 Satz 6; FrUrlV NRW §18 Abs. 3 Satz 3
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars a.D., dessen Klage auf die finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub gerichtet ist.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 3.000,00 Euro festgesetzt.
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