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4 A 3177/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-10, 4 A 3177/19
4 A 3177/19Verwaltungsgericht10.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-10
Aktenzeichen: 4 A 3177/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0310.4A3177.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 2.7.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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