Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-09, 6 B 1951/20

6 B 1951/20Verwaltungsgericht09.03.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Eilantrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1951/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 6 B 1951/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0309.6B1951.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §23 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Eilantrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

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