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1 B 1703/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-09, 1 B 1703/20
1 B 1703/20Verwaltungsgericht09.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 1 B 1703/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0309.1B1703.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 11.243,12 Euro festgesetzt.
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