Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-09, 1 B 1703/20

1 B 1703/20Verwaltungsgericht09.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1703/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 1 B 1703/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0309.1B1703.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 11.243,12 Euro festgesetzt.

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