Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-05, 20 A 1197/18

20 A 1197/18Verwaltungsgericht05.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 1197/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-05

Aktenzeichen: 20 A 1197/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.20A1197.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 531.000,00 Euro festgesetzt.

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