Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-05, 11 B 2060/20

11 B 2060/20Verwaltungsgericht05.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 B 2060/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-05

Aktenzeichen: 11 B 2060/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.11B2060.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

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