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13 B 1930/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-01, 13 B 1930/20
13 B 1930/20Verwaltungsgericht01.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-01
Aktenzeichen: 13 B 1930/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0301.13B1930.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.
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