Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-26, 6 A 1888/20

6 A 1888/20Verwaltungsgericht26.02.2021

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf die Herausgabe privater Gegenstände und Feststellung der Rechtswidrigkeit der Räumung eines Spindes gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1888/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-26

Aktenzeichen: 6 A 1888/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0226.6A1888.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf die Herausgabe privater Gegenstände und Feststellung der Rechtswidrigkeit der Räumung eines Spindes gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahrens auf 10.000 Euro festgesetzt.

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