Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-26, 19 A 1418/20.A

19 A 1418/20.AVerwaltungsgericht26.02.2021

Regest

1. Wenn ein Rechtsanwalt die Prozessvertretung übernimmt, ist die Wahrung der prozessualen Fristen eine seiner Aufgaben, der er besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Er muss deshalb den Betrieb seiner Anwaltskanzlei so organisieren, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hergestellt werden und vor Fristablauf beim zuständigen Gericht eingehen. 2. Der Rechtsanwalt muss den Büroablauf insbesondere so organisieren, dass eine wirksame Fristberechnungs- und Ausgangskontrolle sichergestellt ist. 3. Der Rechtsanwalt hat einer Fristberechnung immer dann besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wenn sie durch besondere Umstände erschwert ist. Ihn trifft in diesem Fall eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1418/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-26

Aktenzeichen: 19 A 1418/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0226.19A1418.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

    1. Wenn ein Rechtsanwalt die Prozessvertretung übernimmt, ist die Wahrung der prozessualen Fristen eine seiner Aufgaben, der er besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Er muss deshalb den Betrieb seiner Anwaltskanzlei so organisieren, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hergestellt werden und vor Fristablauf beim zuständigen Gericht eingehen.
    1. Der Rechtsanwalt muss den Büroablauf insbesondere so organisieren, dass eine wirksame Fristberechnungs- und Ausgangskontrolle sichergestellt ist.
    1. Der Rechtsanwalt hat einer Fristberechnung immer dann besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wenn sie durch besondere Umstände erschwert ist. Ihn trifft in diesem Fall eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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