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4 A 4450/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-25, 4 A 4450/19
4 A 4450/19Verwaltungsgericht25.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 4 A 4450/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0225.4A4450.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 16.10.2019 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 17.250,00 Euro festgesetzt.
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