projekte
7 A 4459/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-23, 7 A 4459/19
7 A 4459/19Verwaltungsgericht23.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: 7 A 4459/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0223.7A4459.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.