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13 B 2080/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-19, 13 B 2080/20
13 B 2080/20Verwaltungsgericht19.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 13 B 2080/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0219.13B2080.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 4. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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