Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-16, 6 B 59/21

6 B 59/21Verwaltungsgericht16.02.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens mit der Beigeladenen wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 59/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-16

Aktenzeichen: 6 B 59/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.6B59.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens mit der Beigeladenen wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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