Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-16, 6 B 1868/20

6 B 1868/20Verwaltungsgericht16.02.2021

Regest

Zum Vorliegen eines besonders schweren Falls eines Täuschungsversuchs in einer Laufbahnprüfung bei Verwendung eines Smartphones.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1868/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-16

Aktenzeichen: 6 B 1868/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.6B1868.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Zum Vorliegen eines besonders schweren Falls eines Täuschungsversuchs in einer Laufbahnprüfung bei Verwendung eines Smartphones.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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