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6 B 1868/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-16, 6 B 1868/20
6 B 1868/20Verwaltungsgericht16.02.2021
Zum Vorliegen eines besonders schweren Falls eines Täuschungsversuchs in einer Laufbahnprüfung bei Verwendung eines Smartphones.
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 6 B 1868/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.6B1868.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Zum Vorliegen eines besonders schweren Falls eines Täuschungsversuchs in einer Laufbahnprüfung bei Verwendung eines Smartphones.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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