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4 E 68/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-16, 4 E 68/21
4 E 68/21Verwaltungsgericht16.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 4 E 68/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.4E68.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.1.2021 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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