Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-16, 4 E 68/21

4 E 68/21Verwaltungsgericht16.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 68/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-16

Aktenzeichen: 4 E 68/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.4E68.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.1.2021 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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