Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-15, 7 B 1708/20

7 B 1708/20Verwaltungsgericht15.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 1708/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-15

Aktenzeichen: 7 B 1708/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0215.7B1708.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 500 € festgesetzt.

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