Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-15, 2 B 1965/20

2 B 1965/20Verwaltungsgericht15.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1965/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-15

Aktenzeichen: 2 B 1965/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0215.2B1965.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.560,- Euro festgesetzt

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