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4 E 713/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-12, 4 E 713/20
4 E 713/20Verwaltungsgericht12.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-12
Aktenzeichen: 4 E 713/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0212.4E713.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21.8.2020 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf 1.875,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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