Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-11, 6 B 1769/20

6 B 1769/20Verwaltungsgericht11.02.2021

Regest

Erfolgloser Antrag eines Kreisoberverwaltungsrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, seine Umsetzung rückgängig zu machen, hilfsweise ihn amtsangemessen zu beschäftigen

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1769/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-11

Aktenzeichen: 6 B 1769/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0211.6B1769.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Antrag eines Kreisoberverwaltungsrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, seine Umsetzung rückgängig zu machen, hilfsweise ihn amtsangemessen zu beschäftigen

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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