Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-11, 1 B 488/20

1 B 488/20Verwaltungsgericht11.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 488/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-11

Aktenzeichen: 1 B 488/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0211.1B488.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 9 m BBesO A im Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem Mitbewerber zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.313,52 Euro festgesetzt.

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