Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-10, 8 A 3326/20

8 A 3326/20Verwaltungsgericht10.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 A 3326/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-10

Aktenzeichen: 8 A 3326/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0210.8A3326.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 2. November 2020 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.490,- Euro festgesetzt.

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