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1 B 1350/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-08, 1 B 1350/20
1 B 1350/20Verwaltungsgericht08.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-08
Aktenzeichen: 1 B 1350/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0208.1B1350.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.
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