Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-05, 7 B 734/20

7 B 734/20Verwaltungsgericht05.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 734/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-05

Aktenzeichen: 7 B 734/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0205.7B734.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.500 Euro festgesetzt.

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