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7 B 734/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-05, 7 B 734/20
7 B 734/20Verwaltungsgericht05.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 7 B 734/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0205.7B734.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.500 Euro festgesetzt.
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