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7 B 1621/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-05, 7 B 1621/20
7 B 1621/20Verwaltungsgericht05.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 7 B 1621/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0205.7B1621.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils selbst.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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