Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-05, 7 B 1621/20

7 B 1621/20Verwaltungsgericht05.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 1621/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-05

Aktenzeichen: 7 B 1621/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0205.7B1621.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils selbst.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.