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16 E 648/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-04, 16 E 648/20
16 E 648/20Verwaltungsgericht04.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-04
Aktenzeichen: 16 E 648/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0204.16E648.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20. Juli 2020 teilweise geändert. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe – ohne Ratenzahlungen – bewilligt und Rechtsanwalt T. N. aus C. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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