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1 B 409/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-03, 1 B 409/20
1 B 409/20Verwaltungsgericht03.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-03
Aktenzeichen: 1 B 409/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0203.1B409.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 21.079,25 Euro festgesetzt.
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