Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-03, 1 B 409/20

1 B 409/20Verwaltungsgericht03.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 409/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-03

Aktenzeichen: 1 B 409/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0203.1B409.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 21.079,25 Euro festgesetzt.

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