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5 A 3822/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-31, 5 A 3822/18
5 A 3822/18Verwaltungsgericht31.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-31
Aktenzeichen: 5 A 3822/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0131.5A3822.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. August 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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