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15 B 124/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-30, 15 B 124/21
15 B 124/21Verwaltungsgericht30.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-30
Aktenzeichen: 15 B 124/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0130.15B124.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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