Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-29, 6 B 2026/20

6 B 2026/20Verwaltungsgericht29.01.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der sich gegen seine Abordnung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 2026/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-29

Aktenzeichen: 6 B 2026/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0129.6B2026.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW §24; VwVfG NRW §28 Abs. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der sich gegen seine Abordnung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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