Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-26, 6 B 922/20

6 B 922/20Verwaltungsgericht26.01.2021

Regest

Erfolgreiche Beschwerde eines Städtischen Rechtsdirektors in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 922/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-26

Aktenzeichen: 6 B 922/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0126.6B922.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde eines Städtischen Rechtsdirektors in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle „Leiterin bzw. Leiter des Referats Recht (Kennziffer: E 2019 - 097)“ mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

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