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4 E 238/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-26, 4 E 238/20
4 E 238/20Verwaltungsgericht26.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-26
Aktenzeichen: 4 E 238/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0126.4E238.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.6.2019 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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