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9 A 2770/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-25, 9 A 2770/18
9 A 2770/18Verwaltungsgericht25.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 9 A 2770/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0125.9A2770.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 716,85 Euro festgesetzt.
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