Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-25, 9 A 2770/18

9 A 2770/18Verwaltungsgericht25.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 2770/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-25

Aktenzeichen: 9 A 2770/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0125.9A2770.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 716,85 Euro festgesetzt.

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